Ihr Anliegen: Chefsache

In der Kanzlei ist Ihr Anliegen Chefsache

Das Geschäftsmodell der Kanzlei gewährt die Sicherheit, dass ausschließlich Dr. Günter Schmitt-Rolfes die verantwortliche Beratung und Vertretung der Mandanten übernimmt.

Sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte der Wirtschaft werden mit jahrzehntelanger rechtlicher und praktischer Erfahrung beraten und vertreten.

Diese Erfahrung gewährleistet die Verbindung von Recht und Praxis unter Einbeziehung der jeweiligen Entscheidungsträger der Unternehmen und bei Führungskräften der Wirtschaft unter Einbeziehung der künftigen beruflichen Perspektive des Mandanten.

Vertrauen durch Erfahrung

Dr. Günter Schmitt-Rolfes betreut, berät und vertritt seit Jahrzehnten Unternehmen und Führungskräfte aus allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere aus den Bereichen:

  • Industrie
  • Banken
  • Versicherungen
  • Rundfunk und Fernsehen
  • Einzelhandel
  • Hotel- und Gaststättengewerbe

Zum Klientel gehören u.a. auch:

  • Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
  • Kliniken
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Gemeinnützige Vereine
  • Stiftungen
  • Mittelständische Handwerksbetriebe
Portraitbild Dr. Günter Schmitt-Rolfes

Dr. Günter Schmitt-Rolfes

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Studium der Rechtswissenschaft in München, Bonn und Köln
  • Erstes Staatsexamen in Köln, zweites Staatsexamen in München
  • Promotion beim damaligen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts
  • Anschließend Geschäftsführer der Bezirksgruppe München Oberbayern der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) sowie Abteilungsleiter für Arbeitsrecht und Handelsrecht insbesondere Mitbestimmung und Tarifrecht in der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
    Gleichzeitig Seminarleiter und Referent bei der Bayerischen Versicherungsakademie
  • 1974 Kanzleigründung und Aufbau einer unabhängigen Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und den damit zusammenhängenden Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts

Dr. Schmitt-Rolfes berät und vertritt auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, vor allem bei Gestaltung und Abschluss von Firmentarifverträgen, Konzernbetriebsvereinbarungen und Gesamtbetriebsvereinbarungen im Rahmen von Umstrukturierungen, Personalaufbau, Personalabbau und Betriebsübergängen. Die gleiche Klientel berät er bei der Gestaltung von Musterarbeitsverträgen insbesondere mit Arbeitszeit- und Vergütungssystemen und Versorgungszusagen mit den entsprechenden kollektivrechtlichen Begleitinstrumenten (Betriebsvereinbarungen und Gesamtzusagen).
Das Arbeitnehmererfindungsrecht und das Recht der Freien Mitarbeit gehört ebenfalls zu seinen Spezialgebieten.
Das Trennungsmanagement mit und ohne Kündigung gehört zu den ständigen Herausforderungen sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessführung.

Zu seinen Schwerpunkten gehört des Weiteren Beratung und Vertretung von Unternehmen, Vorständen und Geschäftsführern bei Gestaltung, Abschluss, Durchführung und Beendigung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen unter Einbeziehung von organschaftlicher Bestellung und Abberufung im Schnittpunkt zwischen Gesellschafts- und Arbeitsrecht und Einbeziehung der angrenzenden Bereiche des Wirtschaftsrechts (Wertpapierhandelsrecht (Insiderrecht und Recht der „Ad hoc Mitteilungen“), des Stiftungsrechts, des Versicherungsaufsichtsrechts, des Kreditwesenrechts und bei aktienbasierter Vergütung die einschlägigen Rechtsvorschriften für Aktienoptionen und Stock Awards).

Dr. Schmitt Rolfes berät und vertritt aber auch Führungskräfte der Wirtschaft persönlich gegenüber Unternehmen bei Gestaltung, Abschluss, Durchführung und Beendigung der Dienstverträge.

Die Klientel kommt aus allen Wirtschaftsbereichen: Industrie, Banken, Versicherungen, Einzelhandel, Großgastronomie, Öffentliche Anstalten (Rundfunkanstalten, Krankenhäuser, Gebietskörperschaften). Ebenfalls gehören zur Klientel von Dr. Schmitt-Rolfes Vereine und größere Handwerksbetriebe.

Dr. Schmitt Rolfes hält nicht nur Fachvorträge für öffentliche Zuhörerschaft, sondern führt auch Inhouse-Seminare durch (Arbeitsrecht für Führungskräfte), wobei er auf eine langjährige Erfahrung als Seminarleiter und Referent der Deutschen Versicherungsakademie zurückgreifen kann.

  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. (DArbGV)
  • Ausschuss Arbeitsmarktpolitik der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
  • Mitglied im Verband Freie Berufe
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein

Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hromadka

Wissenschaftlicher Berater

Ihr Anliegen: Chefsache

Vertrauen durch Erfahrung.
Dr. Schmitt-Rolfes steht persönlich zu Ihrer Verfügung.

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Wo und wie die Kanzlei tätig ist

Auf allen Gebieten des Arbeitsrechts i.V.m. Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

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Wo und wie die Kanzlei unterstützt

Die Kanzlei beschäftigt sich mit allem, was die Arbeitswelt bewegt. Wir sind up to date. Hierzu einige Beispiele.

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