Was Unternehmen interessiert
Dr. Günter Schmitt-Rolfes bietet seine jahrzehntelange Erfahrung auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten des Gesellschaftsrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, Genossenschaftsrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht und des Handelsrechts, insbesondere des Handelsvertreterrechts), auf den Gebieten des Rechts der Freien Mitarbeit, des Arbeitnehmerüberlassungsrechts, des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der betrieblichen Altersversorgung und des Schlichtungswesens (Mitwirkung bei betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsänderungen).
Auf all diesen Gebieten führt die Kanzlei auch Schulungen für Führungskräfte der Wirtschaft durch (Inhouse-Seminare, Workshops, branchenspezifische Seminare). Eines der wesentlichen Tätigkeitsgebiete ist das Trennungsmanagement (Vertragsbeendigung ohne und mit Kündigung).
Was Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte interessiert
Die Vertretung der vertragsrechtlichen Interessen von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften ist der Kanzlei ein besonderes Anliegen. Dies betrifft sowohl die Unterstützung bei Vertragsabschluss und Vertragsgestaltung wie die Vertretung und Beratung bei Ausscheiden und Unternehmenswechsel unter Einbeziehung der beruflichen Zukunftsperspektive des Mandanten.
Wie die Kanzlei arbeitet
Die Zusammenführung von Recht und Praxis ist der Kanzlei ein Anliegen.
Eine enge Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern des Unternehmens und mit Unternehmensberatungen ist für die Kanzlei selbstverständlich.
Bei der Vertretung von Führungskräften gilt das Gleiche für die Zusammenarbeit mit Personalberatern und Head Huntern.