Wo und wie die Kanzlei tätig ist

Arbeitsrechts und angrenzende Rechtsgebieten

Was Unternehmen interessiert

Dr. Günter Schmitt-Rolfes bietet seine jahrzehntelange Erfahrung auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten des Gesellschaftsrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, Genossenschaftsrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht und des Handelsrechts, insbesondere des Handelsvertreterrechts), auf den Gebieten des Rechts der Freien Mitarbeit, des Arbeitnehmerüberlassungsrechts, des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der betrieblichen Altersversorgung und des Schlichtungswesens (Mitwirkung bei betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsänderungen).

Auf all diesen Gebieten führt die Kanzlei auch Schulungen für Führungskräfte der Wirtschaft durch (Inhouse-Seminare, Workshops, branchenspezifische Seminare). Eines der wesentlichen Tätigkeitsgebiete ist das Trennungsmanagement (Vertragsbeendigung ohne und mit Kündigung).

Was Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte interessiert

Die Vertretung der vertragsrechtlichen Interessen von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften ist der Kanzlei ein besonderes Anliegen. Dies betrifft sowohl die Unterstützung bei Vertragsabschluss und Vertragsgestaltung wie die Vertretung und Beratung bei Ausscheiden und Unternehmenswechsel unter Einbeziehung der beruflichen Zukunftsperspektive des Mandanten.

Wie die Kanzlei arbeitet

Die Zusammenführung von Recht und Praxis ist der Kanzlei ein Anliegen.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern des Unternehmens und mit Unternehmensberatungen ist für die Kanzlei selbstverständlich.

Bei der Vertretung von Führungskräften gilt das Gleiche für die Zusammenarbeit mit Personalberatern und Head Huntern.

Ein beispielhaftes ABC der Tätigkeitsfelder:

  • A
  • Abberufung von Geschäftsführern
  • Abberufung von Vorstandsmitgliedern
  • Abfindungsregelungen
  • Abmahnung
  • Abrufarbeit
  • Abspaltung und Arbeitsrecht
  • Abwerbung von Führungskräften
  • AGB-Recht
  • Aktienbasierte Vergütung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Altersgrenze
  • Altersteilzeit
  • Änderungskündigung
  • Anerkennungstarifvertrag
  • Annahmeverzug
  • Antidiskriminierungsrecht
  • Arbeitnehmerdarlehen
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsfreistellung
  • Arbeitsinhalt
  • Arbeitsort
  • Arbeitsvertrag
  • AT-Verträge
  • Aufhebungsvertrag
  • Aufsichtsratsmitbestimmung
  • Aufspaltung und Arbeitsrecht
  • Ausbildungsvertrag/Fort- und Weiterbildung
  • Ausgliederung und Arbeitsrecht
  • Auslandseinsatzvertrag
  • Ausschlussfristen
  • Außendienstvertrag
  • Außerdienstliches Verhalten
  • Außerordentliche Kündigung
  •  
  • B
  • Bedarfsarbeit
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • Befristung einzelner Arbeitsbedingungen
  • Beratervertrag
  • Beschäftigungssicherung
  • Bestellung von Geschäftsführern
  • Bestellung von Vorstandsmitgliedsmitgliedern
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsordnung
  • Betriebsübergang
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle
  • Bewerbungsgespräch
  • Bezugnahmeklausel
  • Bindungsklauseln
  • Bonusvereinbarung
  •  
  • C
  • Change of Control Regelungen
  • Compliance-Verpflichtung
  •  
  • D
  • D&O-Versicherung
  • Deutscher Corporate Governance Kodex
  • Dienstwagenregelung
  • Direktionsrecht
  • Diskriminierungsrecht
  •  
  • E
  • Erfolgsabhängige Vergütung
  • Europäisches Arbeitsrecht
  •  
  • F
  • Freier-Mitarbeiter-Vertrag
  • Freiwilligkeitsvorbehalt
  • Fristlose Kündigung
  •  
  • G
  • Gesamtbetriebsvereinbarung
  • Geschäftsführervertrag
  • Gesetzliches Wettbewerbsverbot
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Gleichbehandlung
  • Gleichlaufklauseln
  • Gleitzeitarbeit
  •  
  • H
  • Haftung von Arbeitnehmern
  • Haftung von Führungskräften
  • Haftung von GmbH-Geschäftsführern
  • Haftung von Vorstandsmitgliedern
  • Handelsvertretervertrag
  • Haustarifvertrag
  •  
  • I
  • IT-Nutzung im Betrieb
  •  
  • K
  • Konzernarbeitsvertrag
  • Konzernbetriebsrat
  • Konzernbetriebsvereinbarung
  • Kündigungsrecht
  •  
  • L
  • Leiharbeit
  • Leistungsentlohnung
  • Leistungsüberwachung
  •  
  • M
  • Mehrarbeit
  • Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Mutterschutzrecht
  •  
  • N
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Nebentätigkeit
  •  
  • O
  • OT-Mitgliedschaft
  •  
  • P
  • Personalabbau
  • Personalaufbau
  • Personenbedingte Kündigung
  • Provisionssysteme
  •  
  • S
  • Schlichtungswesen
  • Schulungsveranstaltung
  • Schwerbehindertenrecht
  •  
  • T
  • Tarifanrechnung
  • Tarifbindung
  • Tarifzuständigkeit
  • Teilzeitarbeit
  • Trennungsmanagement
  •  
  • Ü
  • Überarbeit
  • Überstunden
  •  
  • U
  • Umstrukturierung und Betriebsänderung
  • Umwandlungsrecht und Arbeitsrecht
  • Ursprüngliches Leistungsbestimmungsrecht
  •  
  • V
  • Vergütungsregelungen
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Verschmelzung und Arbeitsrecht
  • Versetzung
  • Versorgungszusage
  • Vertrag mit leitenden Angestellten
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Vorstandsvertrag
  •  
  • W
  • Werkvertrag mit dem Dienstnehmer
  • Widerrufsvorbehalt
  •  
  • Z
  • Zielvereinbarung + Zielvorgabe
  • Zurückbehaltungsrecht
  • Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat

Ihr Anliegen: Chefsache

Vertrauen durch Erfahrung.
Dr. Schmitt-Rolfes steht persönlich zu Ihrer Verfügung.

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Wo und wie die Kanzlei tätig ist

Auf allen Gebieten des Arbeitsrechts i.V.m. Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

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Wo und wie die Kanzlei unterstützt

Die Kanzlei beschäftigt sich mit allem, was die Arbeitswelt bewegt. Wir sind up to date. Hierzu einige Beispiele.

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